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    Provision

    Die Provision (Maklerprovision) ist das Entgelt, das ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Seit 2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip bei Wohnungsmieten, wonach derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat.

    Definition

    Die Maklerprovision ist das Erfolgshonorar des Immobilienmaklers für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses.[1] Sie wird grundsätzlich erst bei erfolgreichem Abschluss fällig (Erfolgsprinzip).

    Bestellerprinzip seit 2023

    Seit dem 1. Juli 2023 gilt bei der Vermietung von Wohnungen das Bestellerprinzip:[2] Nur derjenige, der den Makler beauftragt hat, zahlt die Provision. In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Vermietung meist der Vermieter die Provision trägt, da er typischerweise den Makler beauftragt.

    Beim Kauf gilt das Bestellerprinzip nicht – hier zahlen üblicherweise beide Seiten je bis zu 3 % zzgl. USt.

    Höchstsätze und Sonderregelungen

    Die Provisionshöchstsätze sind in der Immobilienmaklerverordnung (IMV) geregelt:

    Kaufverträge:

    • Bis 36.336,42 € Kaufpreis: max. 4 % + USt (von jeder Seite)
    • Über 48.448,51 € Kaufpreis: max. 3 % + USt (von jeder Seite)
    • Dazwischen: Höchstbetrag von 1.453,46 € + USt

    Mietverträge (seit Bestellerprinzip 2023):

    • Nur die bestellende Partei zahlt
    • Bis 3 Bruttomonatsmieten + USt

    Ausnahmen vom Bestellerprinzip:

    • Gewerbliche Mietverträge
    • Pachtverträge
    • Baurecht

    Bei Doppeltätigkeit (Vermittlung für beide Seiten) reduziert sich die Provision auf max. 3 %.[2]

    Einzelnachweise

    1. § 6 MaklerG – Provisionsanspruch (RIS)
    2. § 17a MaklerG idF BGBl. I Nr. 91/2023 – Bestellerprinzip (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Maklerrecht | Kosten

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