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    Mietzinsüberprüfung

    Die Mietzinsüberprüfung ist ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht, mit dem Mieter feststellen lassen können, ob der vereinbarte Mietzins die gesetzlich zulässige Höhe überschreitet.

    Definition und Anwendungsbereich

    Die Mietzinsüberprüfung ist ein Verfahren gemäß § 37 Abs 1 Z 8 Mietrechtsgesetz (MRG), mit dem geprüft wird, ob der vereinbarte Mietzins den gesetzlich zulässigen Mietzins übersteigt. Das Verfahren ist nur im MRG-Vollanwendungsbereich möglich, also primär bei Altbauwohnungen (Baujahr vor 1945).[1]

    Verfahren

    Der Ablauf einer Mietzinsüberprüfung:

    1. Antrag bei der Schlichtungsstelle (in Wien, Graz, Linz, Salzburg u.a.) oder direkt beim Bezirksgericht
    2. Fristen: Der Antrag muss innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss gestellt werden – danach ist die Anfechtung ausgeschlossen (Präklusion)
    3. Prüfung: Die Behörde ermittelt den zulässigen Richtwertmietzins anhand von Richtwert, Zu- und Abschlägen
    4. Entscheidung: Feststellung des zulässigen Mietzinses
    5. Rückforderung: Zu viel bezahlter Mietzins kann rückwirkend zurückgefordert werden[2]

    Praktische Bedeutung

    Die Mietzinsüberprüfung ist eines der wichtigsten Instrumente des Mieterschutzes in Österreich. Die Mietervereinigung und die Arbeiterkammer berichten, dass Mieter durch erfolgreiche Überprüfungen oft mehrere hundert Euro pro Monat sparen können.[3]

    Wichtig : Die dreijährige Frist beginnt mit dem Tag des Mietvertragsabschlusses. Viele Mieter versäumen diese Frist, weshalb eine frühzeitige Beratung empfohlen wird.

    Einzelnachweise

    1. § 37 Abs 1 Z 8 MRG, Verfahren zur Überprüfung des Hauptmietzinses (RIS)
    2. Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht, 24. Auflage, Manz Verlag 2023 (Manz Verlag)
    3. AK Wien, Mietrechtsinformation – Mietzinsüberprüfung 2024 (Arbeiterkammer)

    Siehe auch

    Kategorien: Mietrecht | Mieterschutz | Wohnrecht

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