Die freie Immobilien-Enzyklopädie für Österreich

    Schlichtungsstelle

    Die Schlichtungsstelle ist eine behördliche Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von mietrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.

    Definition

    Schlichtungsstellen sind Verwaltungsbehörden, die in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Entscheidung mietrechtlicher Angelegenheiten eingerichtet sind.[1] In Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck bestehen eigene Schlichtungsstellen. In kleineren Gemeinden ist das Bezirksgericht zuständig.

    Zuständigkeit

    Die Schlichtungsstelle ist unter anderem zuständig für:[2]

    Das Verfahren ist kostenlos und kann ohne Anwalt geführt werden.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle läuft wie folgt ab:

    1. Antragstellung: Schriftlicher Antrag (formlos) bei der zuständigen Schlichtungsstelle
    2. Ladung: Beide Parteien werden zu einem Termin geladen
    3. Verhandlung: Mündliche Verhandlung mit Anhörung beider Seiten
    4. Entscheidung: Die Schlichtungsstelle erlässt einen Bescheid
    5. Rechtsmittel: Gegen den Bescheid kann innerhalb von 4 Wochen beim Bezirksgericht Einspruch erhoben werden

    Das Verfahren ist kostenlos und kann ohne anwaltliche Vertretung geführt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 3–6 Monate.[1]

    Einzelnachweise

    1. § 39 MRG – Schlichtungsstellen (RIS)
    2. Magistrat der Stadt Wien, Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Stadt Wien)

    Siehe auch

    Kategorien: Mietrecht | Streitbeilegung

    Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzung zu analysieren (Google Analytics). Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.