Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle ist eine behördliche Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von mietrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Schlichtungsstellen sind Verwaltungsbehörden, die in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Entscheidung mietrechtlicher Angelegenheiten eingerichtet sind.[1] In Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck bestehen eigene Schlichtungsstellen. In kleineren Gemeinden ist das Bezirksgericht zuständig.
Zuständigkeit
Die Schlichtungsstelle ist unter anderem zuständig für:[2]
- Überprüfung der Mietzinshöhe (Richtwertmietzins)
- Betriebskostenabrechnung
- Erhaltungspflichten des Vermieters
- Rückforderung verbotener Ablösen
- Mietzinsminderung bei Mängeln
Das Verfahren ist kostenlos und kann ohne Anwalt geführt werden.
Verfahrensablauf
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle läuft wie folgt ab:
- Antragstellung: Schriftlicher Antrag (formlos) bei der zuständigen Schlichtungsstelle
- Ladung: Beide Parteien werden zu einem Termin geladen
- Verhandlung: Mündliche Verhandlung mit Anhörung beider Seiten
- Entscheidung: Die Schlichtungsstelle erlässt einen Bescheid
- Rechtsmittel: Gegen den Bescheid kann innerhalb von 4 Wochen beim Bezirksgericht Einspruch erhoben werden
Das Verfahren ist kostenlos und kann ohne anwaltliche Vertretung geführt werden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 3–6 Monate.[1]
Einzelnachweise
- § 39 MRG – Schlichtungsstellen (RIS)
- Magistrat der Stadt Wien, Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (Stadt Wien)
