Mieterschutz
Mieterschutz bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die den Mieterinnen und Mieter vor willkürlicher Kündigung, überhöhtem Mietzins und anderen Benachteiligungen durch den Vermieter schützen.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Entwicklung
Der Mieterschutz hat in Österreich eine lange Tradition und geht auf das Mietengesetz von 1922 zurück. Heute wird er vor allem durch das Mietrechtsgesetz (MRG) gewährleistet.[1]
Die wesentlichen Schutzbereiche sind:
- Kündigungsschutz (Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen kündigen)
- Mietzinsschutz (Beschränkung des Hauptmietzinses)
- Erhaltungsanspruch (Vermieter muss den brauchbaren Zustand erhalten)
- Eintrittsrecht (nahe Angehörige können in den Mietvertrag eintreten)
Anwendungsbereich
Der volle Mieterschutz des MRG gilt nicht für alle Mietverhältnisse. Ausgenommen sind unter anderem:[2]
- Neubauten mit Baubewilligung nach dem 30.6.1953 (Teilanwendungsbereich)
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Dienstwohnungen
- Genossenschaftswohnungen (es gilt das WGG)
Instrumente des Mieterschutzes
Das österreichische Mietrecht bietet Mieterinnen und Mietern im Vollanwendungsbereich des MRG einen umfassenden Schutz:
- Kündigungsschutz: Kündigung nur aus den in § 30 Abs 2 MRG taxativ aufgezählten Gründen
- Mietzinsobergrenzen: Richtwertmietzins, Kategoriemietzins oder angemessener Mietzins
- Betriebskostenkatalog: Nur gesetzlich zulässige Positionen umlagefähig
- Befristungsschutz: Mindestbefristung 3 Jahre, vorzeitiges Kündigungsrecht nach 1 Jahr
- Eintrittsrecht: Nahe Angehörige treten bei Tod in den Mietvertrag ein
- Verbot verbotener Ablösen: Rückforderungsrecht für 10 Jahre
- Schlichtungsstelle: Kostenloses Verfahren zur Durchsetzung von Rechten
Im Teilanwendungsbereich und bei Vollausnahme vom MRG gelten deutlich weniger Schutzbestimmungen.[1]
