Staffelmiete
Die Staffelmiete (Indexmiete) ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Mietzins in festgelegten Zeitabständen um einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz ansteigt.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Bei der Staffelmiete werden zukünftige Mietzinserhöhungen bereits bei Vertragsabschluss festgelegt.[1] In Österreich ist dies primär im Teilanwendungs- und Vollausnahmebereich des MRG üblich, da im Vollanwendungsbereich der Mietzins gesetzlich geregelt ist.
Wertsicherung vs. Staffelmiete
Von der Staffelmiete zu unterscheiden ist die Wertsicherungsklausel (Indexklausel):[2]
- Staffelmiete: Feste Beträge oder Prozentsätze zu fixen Zeitpunkten
- Wertsicherung: Anpassung an einen Index (meist Verbraucherpreisindex VPI)
Bei Wertsicherungsklauseln wird der Mietzins automatisch an die Inflation angepasst. Der Vermieter muss die Anpassung schriftlich geltend machen.
Zulässigkeit in Österreich
Anders als in Deutschland ist die Staffelmiete in Österreich nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt:
- Im Vollanwendungsbereich des MRG ist sie nur eingeschränkt zulässig, da der Mietzins den zulässigen Höchstmietzins (Richtwertmietzins) nicht überschreiten darf
- Im Teilanwendungsbereich und bei Vollausnahme ist die freie Vereinbarung von Staffelmieten grundsätzlich möglich
- Die Staffelmiete kann mit einer Wertsicherungsklausel kombiniert werden, wobei Doppelerhöhungen vermieden werden sollten
In der Praxis wird die Staffelmiete häufig bei Geschäftsraummieten eingesetzt, um der Mieterin bzw. dem Mieter in der Anlaufphase günstigere Konditionen zu bieten.[1]
Einzelnachweise
- Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht, Manz Verlag (Manz Verlag)
- § 16 Abs 9 MRG – Wertsicherung des Mietzinses (RIS)
