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    Tilgung

    Die Tilgung bezeichnet die planmäßige Rückzahlung eines Kredits oder Darlehens, üblicherweise in regelmäßigen Raten über die vereinbarte Laufzeit.

    Definition

    Unter Tilgung versteht man die Rückführung der Kreditschuld (des Nominales) an den Kreditgeber. Die Tilgung ist neben den Zinsen der zweite Bestandteil der Kreditrate.[1]

    Tilgungsformen

    Annuitätentilgung: Die Gesamtrate (Annuität) bleibt über die Laufzeit konstant. Der Tilgungsanteil steigt, der Zinsanteil sinkt.[1]

    Ratentilgung: Der Tilgungsanteil bleibt konstant, die Gesamtrate sinkt über die Laufzeit, da der Zinsanteil abnimmt.

    Endfällige Tilgung: Die gesamte Tilgung erfolgt am Laufzeitende in einer Summe. Während der Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt.

    Sondertilgung: Zusätzliche außerplanmäßige Rückzahlungen zur schnelleren Entschuldung. Im Kreditvertrag können Sondertilgungsrechte oder -gebühren vereinbart sein.

    Tilgungsmodelle im Vergleich

    Bei Immobilienkrediten kommen verschiedene Tilgungsmodelle zum Einsatz:

    [[Annuitaet|Annuitätentilgung]] (am häufigsten):

    • Gleichbleibende monatliche Rate
    • Zu Beginn hoher Zinsanteil, gegen Ende hoher Tilgungsanteil
    • Beste Planbarkeit

    Ratentilgung:

    • Gleichbleibender Tilgungsbetrag, sinkende Zinsen
    • Anfangs höhere, dann sinkende Gesamtrate
    • Schnellere Entschuldung

    Endfällige Tilgung (Bullet):

    • Während der Laufzeit nur Zinszahlung
    • Gesamte Tilgung am Laufzeitende
    • Hohes Risiko, nur bei Ansparmodell sinnvoll

    Seit der KIM-Verordnung (2022) sind endfällige Kredite für private Wohnimmobilien praktisch nicht mehr zulässig.[1]

    Einzelnachweise

    1. Österreichische Nationalbank, Kreditrechner und Informationen zur Wohnfinanzierung (OeNB)

    Siehe auch

    Kategorien: Finanzierung

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