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    Treuhandkonto (Anderkonto)

    Das Treuhandkonto (Anderkonto) dient bei Immobilientransaktionen der sicheren Verwahrung des Kaufpreises durch einen Treuhänder bis zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung.

    Definition

    Das Treuhandkonto (auch Anderkonto) ist ein Konto, das von einem Rechtsanwalt oder Notar als Treuhänder für die Abwicklung eines Immobilienkaufs geführt wird. Der Kaufpreis wird auf diesem Konto verwahrt und erst nach Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Bedingungen an den Verkäufer ausgezahlt.[1]

    Ablauf der Treuhandabwicklung

    Der typische Ablauf:

    1. Käufer überweist den Kaufpreis auf das Treuhandkonto
    2. Treuhänder prüft die Erfüllung der Auszahlungsbedingungen:
    3. Einverleibung des Eigentumsrechts im Grundbuch
    4. Lastenfreistellung
    5. Zahlung der Grunderwerbsteuer
    6. Nach Erfüllung aller Bedingungen wird der Kaufpreis an den Verkäufer ausbezahlt[2]

    Die Kosten der Treuhandschaft betragen üblicherweise 0,5–1,5 % des Kaufpreises.

    Einzelnachweise

    1. Rechtsanwaltsordnung (RAO), Treuhandvorschriften, §§ 10a ff. (RIS)
    2. Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Treuhandschaft bei Immobilienkauf (ÖRAK)

    Siehe auch

    Kategorien: Vertragsrecht | Kaufrecht

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