Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung der österreichischen Bundesländer zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Deckung ihrer Wohnkosten.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Die Wohnbeihilfe ist eine laufende finanzielle Unterstützung, die von den Landesregierungen gewährt wird, um Mieter und teilweise auch Eigentümer bei ihren Wohnkosten zu entlasten.[1] Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich.
Voraussetzungen
Die Gewährung der Wohnbeihilfe hängt in der Regel von folgenden Faktoren ab:[2]
- Haushaltseinkommen (Einkommensgrenzen)
- Wohnungsgröße (angemessener Wohnbedarf)
- Höhe der Wohnkosten (Mietzins, Betriebskosten, Kreditraten)
- Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsberechtigung
- Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung
Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Landesstelle (z. B. MA 50 in Wien).
Antrag und Berechnung
Der Antrag auf Wohnbeihilfe wird bei der jeweiligen Landesregierung gestellt:
Erforderliche Unterlagen:
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Meldezettel
- Nachweis der Staatsbürgerschaft oder des Aufenthaltsstatus
Berechnung:
- Die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnungsaufwand
- Es gibt einen zumutbaren Wohnungsaufwand (Selbstbehalt), der vom Einkommen abhängt
- Die Differenz zwischen tatsächlichem Aufwand und Selbstbehalt wird als Beihilfe gewährt
- Maximalbeträge variieren je nach Bundesland
Die Wohnbeihilfe muss regelmäßig (meist jährlich) verlängert werden.[1]
Einzelnachweise
- Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) – Wohnbeihilfe (Stadt Wien)
- Wohnbeihilferichtlinien der Bundesländer, Stand 2024 (Bundesministerium für Finanzen)
