Gemeindebau
Als Gemeindebau bezeichnet man in Österreich, insbesondere in Wien, kommunale Wohnbauten, die von der Gemeinde errichtet und verwaltet werden und günstigen Wohnraum für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen bieten.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Geschichte
Gemeindebauten sind Wohnhausanlagen im Eigentum der Gemeinde, die zu sozial verträglichen Mietzinsen vermietet werden. In Wien werden die Gemeindebauten von Wiener Wohnen, einer Unternehmung der Stadt Wien, verwaltet.[1]
Das Wiener Gemeindebau-Programm begann in den 1920er-Jahren unter der sozialdemokratischen Stadtregierung ("Rotes Wien") und gilt als international beachtetes Modell des sozialen Wohnbaus.[2]
Vergabekriterien
Die Vergabe von Gemeindewohnungen erfolgt nach sozialen Kriterien. In Wien gelten folgende Grundvoraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Aufenthaltsberechtigung
- Mindestalter 17 Jahre
- Mindestens zweijähriger Hauptwohnsitz in Wien
- Einhaltung der Einkommensgrenzen
- Nachgewiesener dringender Wohnbedarf[3]
Gemeindebauwohnungen unterliegen nicht dem Mietrechtsgesetz im Vollanwendungsbereich, sondern dem WGG bzw. besonderen Gemeindevorschriften.
Zugang und Vergabe
Der Zugang zu einer Gemeindewohnung in Wien (Wiener Wohnen) setzt folgende Voraussetzungen voraus:
- Mindestalter: 17 Jahre (mit Wohnbedarf)
- Staatsbürgerschaft: Österreichische Staatsbürgerschaft, EU/EWR-Bürgerschaft oder langfristiger Aufenthaltstitel
- Hauptwohnsitz in Wien: Seit mindestens 2 Jahren
- Einkommensgrenzen: Nettoeinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (z. B. 1 Person: ca. 51.000 € netto/Jahr)
- Wohnbedarf: Nachweis eines dringenden Wohnbedarfs
Die Wartezeit beträgt je nach Dringlichkeit und Wohnungsgröße mehrere Monate bis Jahre. Die Vergabe erfolgt über das Online-Portal von Wiener Wohnen.
Einzelnachweise
- Wiener Wohnen, Jahresbericht 2023 (Stadt Wien)
- Blau, E.: Rotes Wien – Architektur 1919-1934, Wien 2014 (Architekturzentrum Wien)
- Wiener Wohnungsanforderungen, Magistratsabteilung 50 (Stadt Wien)
