Zinshaus
Ein Zinshaus ist ein Mehrparteienhaus, das primär der Erzielung von Mieteinnahmen (Zinsen) dient und vorwiegend aus der Gründerzeit stammt – ein typisches Immobilienprodukt des österreichischen Marktes.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Der Begriff Zinshaus (auch Mietshaus) bezeichnet in Österreich ein Wohngebäude mit mehreren vermieteten Wohneinheiten, das sich im Eigentum einer einzelnen Person oder Gesellschaft befindet. Der Begriff leitet sich von 'Zins' (= Miete) ab. Zinshäuser sind besonders in Wien aus der Gründerzeit (ca. 1850–1910) weit verbreitet.[1]
Bewertung
Die Bewertung eines Zinshauses erfolgt primär über das Ertragswertverfahren:[2]
Rohertrag: Summe aller Mieteinnahmen (Ist-Mieten oder nachhaltig erzielbare Mieten)
Reinertrag: Rohertrag abzgl. Bewirtschaftungskosten
Ertragswert: Kapitalisierter Reinertrag über die Restnutzungsdauer + Bodenwert
Der Kaufpreisfaktor (Vielfaches der Jahresmiete) liegt in Wien je nach Lage zwischen 15 und 30.
Besonderheiten am österreichischen Markt
Viele Zinshäuser unterliegen dem Vollanwendungsbereich des MRG, was bedeutet:
- Richtwertmietzins als Mietobergrenze
- Eingeschränkte Befristungsmöglichkeiten
- Erhaltungspflichten des Vermieters
- Möglichkeit der Parifizierung (Umwandlung in Wohnungseigentum)[1]
Einzelnachweise
- Stabentheiner, Mietrecht, 5. Auflage, Manz Verlag 2020 (Manz Verlag)
- Bienert/Funk, Immobilienbewertung Österreich, 4. Auflage, ÖVI 2017 (ÖVI)
