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    Baurecht

    Das Baurecht ist das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben, geregelt im Baurechtsgesetz (BauRG).

    Definition

    Das Baurecht ist ein beschränktes dingliches Recht gemäß dem Baurechtsgesetz (BauRG), das den Berechtigten befugt, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen.[1] Im Unterschied zum Superädifikat wird das Bauwerk als unbewegliche Sache behandelt und erhält eine eigene Einlage im Grundbuch.

    Dauer und Bauzins

    Das Baurecht wird für eine bestimmte Dauer von mindestens 10 und höchstens 100 Jahren begründet. Der Baurechtnehmer zahlt in der Regel einen jährlichen Bauzins an den Grundeigentümer.[2]

    Nach Ablauf des Baurechts fällt das Bauwerk an den Grundeigentümer. Der Bauberechtigte hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe eines Viertels des Gebäudewerts, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    Grundbucheintragung

    Das Baurecht wird im Lastenblatt der belasteten Liegenschaft eingetragen und erhält zugleich eine eigene Grundbucheinlage (Baurechtseinlage). Diese eigene Einlage kann ihrerseits mit Hypotheken oder anderen Rechten belastet werden, was die Finanzierung durch einen Immobilienkredit ermöglicht.[3]

    Einzelnachweise

    1. Baurechtsgesetz (BauRG), BGBl. Nr. 86/1912 idgF (RIS)
    2. BauRG § 3: Dauer des Baurechts (RIS)
    3. Kodek, Grundbuchsrecht, 2. Auflage, Verlag Österreich 2020 (Verlag Österreich)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Sachenrecht | Liegenschaftsrecht

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