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    Lastenblatt

    Das Lastenblatt (C-Blatt) ist der dritte Teil des österreichischen Grundbucheintrags und enthält alle auf der Liegenschaft eingetragenen Belastungen wie Hypotheken, Dienstbarkeiten und Veräußerungsverbote.

    Definition

    Das Lastenblatt, auch C-Blatt genannt, ist einer der drei Bestandteile einer Grundbucheinlage im österreichischen Grundbuch. Es enthält alle dinglichen Belastungen, die auf einer Liegenschaft eingetragen sind.[1] Diese Belastungen wirken gegenüber jedermann (dingliche Wirkung) und bleiben auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen.

    Typische Eintragungen

    Im Lastenblatt werden unter anderem eingetragen:

    Die Rangordnung der Eintragungen ist von großer Bedeutung, da sie die Reihenfolge der Befriedigung im Fall einer Zwangsversteigerung bestimmt.[2]

    Prüfung beim Immobilienkauf

    Vor jedem Immobilienkauf sollte das Lastenblatt sorgfältig geprüft werden. Ein Notar oder Rechtsanwalt prüft, ob Belastungen vorhanden sind, die den Kaufgegenstand beeinträchtigen. Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass die Liegenschaft lastenfrei übergeben wird, d.h. bestehende Hypotheken müssen gelöscht werden.[3]

    Einzelnachweise

    1. Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG), § 5 (RIS)
    2. Kodek, Grundbuchsrecht, 2. Auflage, Verlag Österreich 2020 (Verlag Österreich)
    3. Österreichische Notariatskammer: Checkliste Immobilienkauf (Österreichische Notariatskammer)

    Siehe auch

    Kategorien: Grundbuchrecht | Liegenschaftsrecht

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