Fertigstellungsanzeige
Die Fertigstellungsanzeige ist die Meldung des Bauherrn an die Baubehörde, dass ein bewilligtes Bauvorhaben fertiggestellt wurde und bezugsfertig ist.
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Definition
Die Fertigstellungsanzeige (auch Fertigstellungsmeldung oder Benützungsbewilligung) ist die formelle Mitteilung an die Baubehörde, dass ein Bauvorhaben abgeschlossen ist.[1] In manchen Bundesländern ist zusätzlich eine Benützungsbewilligung erforderlich, bevor das Gebäude bezogen werden darf.
Mit der Fertigstellungsanzeige sind in der Regel vorzulegen:
- Bestätigung der plangemäßen Ausführung durch den Bauführer
- Energieausweis
- Nachweise über die Einhaltung der technischen Vorschriften
- Rauch- und Abgasfangbefund
Rechtsfolgen
Ohne ordnungsgemäße Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung darf ein Gebäude grundsätzlich nicht bezogen werden.[2] Verstöße können verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verkauf einer Immobilie ist das Vorliegen der Fertigstellungsanzeige ein wichtiger Prüfpunkt der Due Diligence.
