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    Fertigstellungsanzeige

    Die Fertigstellungsanzeige ist die Meldung des Bauherrn an die Baubehörde, dass ein bewilligtes Bauvorhaben fertiggestellt wurde und bezugsfertig ist.

    Definition

    Die Fertigstellungsanzeige (auch Fertigstellungsmeldung oder Benützungsbewilligung) ist die formelle Mitteilung an die Baubehörde, dass ein Bauvorhaben abgeschlossen ist.[1] In manchen Bundesländern ist zusätzlich eine Benützungsbewilligung erforderlich, bevor das Gebäude bezogen werden darf.

    Mit der Fertigstellungsanzeige sind in der Regel vorzulegen:

    • Bestätigung der plangemäßen Ausführung durch den Bauführer
    • Energieausweis
    • Nachweise über die Einhaltung der technischen Vorschriften
    • Rauch- und Abgasfangbefund

    Rechtsfolgen

    Ohne ordnungsgemäße Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung darf ein Gebäude grundsätzlich nicht bezogen werden.[2] Verstöße können verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verkauf einer Immobilie ist das Vorliegen der Fertigstellungsanzeige ein wichtiger Prüfpunkt der Due Diligence.

    Einzelnachweise

    1. § 128 Wiener Bauordnung – Fertigstellungsanzeige (RIS)
    2. § 129 Wiener Bauordnung – Baupolizeiliche Maßnahmen (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Verwaltungsrecht

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