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    Genossenschaftswohnung

    Eine Genossenschaftswohnung ist eine Wohnung, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung (Genossenschaft) errichtet und zu günstigen Konditionen an deren Mitglieder vermietet oder übertragen wird.

    Definition

    Genossenschaftswohnungen werden von gemeinnützigen Bauvereinigungen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) errichtet und verwaltet.[1] Diese Wohnungen unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Mietzinsbildung, Finanzierung und Vergabe.

    Finanzierung und Kosten

    Bei Genossenschaftswohnungen ist in der Regel ein Finanzierungsbeitrag (umgangssprachlich "Genossenschaftsanteil" oder "Eigenmittelanteil") zu leisten.[2] Dieser deckt einen Teil der Bau- und Grundkosten ab und ist bei Auszug – abzüglich einer jährlichen Abschreibung von 1 % – rückzahlbar.

    Der laufende Mietzins setzt sich zusammen aus:

    Kaufoption

    Nach einer bestimmten Mietdauer (in der Regel zehn Jahre) haben Mieter von Genossenschaftswohnungen das Recht, die Wohnung zu einem gesetzlich geregelten Preis käuflich zu erwerben (Kaufoption gemäß § 15c WGG).[3] Der Kaufpreis basiert auf dem anteiligen Grund- und Bauwert abzüglich der bereits geleisteten Tilgungen.

    Einzelnachweise

    1. Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), BGBl. Nr. 139/1979 (RIS)
    2. § 14 WGG – Finanzierungsbeitrag (RIS)
    3. § 15c WGG – Kaufoption des Mieters (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Wohnen | Gemeinnütziger Wohnbau

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