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    Grundstücksteilung

    Die Grundstücksteilung (Parzellierung) ist die Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in zwei oder mehrere neue Grundstücke, die eine Vermessung und Grundbucheintragung erfordert.

    Definition

    Die Grundstücksteilung (auch Parzellierung) bezeichnet die Aufteilung eines Grundstücks in zwei oder mehrere selbstständige Grundstücke. Sie erfordert eine Vermessung durch einen Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und die Genehmigung durch das Vermessungsamt.[1]

    Voraussetzungen

    Für eine Grundstücksteilung sind erforderlich:

    • Teilungsplan, erstellt von einem befugten Vermessungsingenieur
    • Bescheid des Vermessungsamts (BEV)
    • Baurechtliche Bewilligung der Gemeinde (Bebauungsplan beachten)
    • Gegebenenfalls Genehmigung der Grundverkehrsbehörde
    • Grundbucheintragung der neuen Grundstücke[2]

    Kosten

    Die Kosten einer Grundstücksteilung setzen sich zusammen aus:

    • Vermessungskosten (je nach Größe und Komplexität)
    • Gebühren des Vermessungsamts
    • Kosten für die Grundbucheintragung
    • Eventuell Kosten für baurechtliche Verfahren[3]

    Einzelnachweise

    1. Vermessungsgesetz (VermG), §§ 37–42: Teilungsplan (RIS)
    2. Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen: Leitfaden Grundstücksteilung (BEV)
    3. Kammer der Ziviltechniker: Honorarleitlinie Vermessungswesen (Kammer der Ziviltechniker)

    Siehe auch

    Kategorien: Liegenschaftsrecht | Vermessungswesen | Baurecht

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