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    Grundstückszusammenschluss

    Der Grundstückszusammenschluss (Vereinigung) ist die Zusammenlegung mehrerer Grundstücke zu einem einzigen Grundstück im Grundbuch. Häufige Gründe für einen Zusammenschluss sind die Schaffung größerer Bauflächen oder die Optimierung der Grundstücksnutzung.

    Definition

    Der Grundstückszusammenschluss (auch Grundstücksvereinigung) ist der umgekehrte Vorgang zur Grundstücksteilung. Dabei werden zwei oder mehrere Grundstücke, die demselben Eigentümer gehören und in derselben Katastralgemeinde liegen, zu einem Grundstück vereinigt.[1]

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für einen Grundstückszusammenschluss:

    • Alle betroffenen Grundstücke müssen demselben Eigentümer gehören
    • Die Grundstücke müssen in derselben Katastralgemeinde liegen
    • Die Grundstücke müssen aneinandergrenzen
    • Gleichartige Belastungen im Lastenblatt (oder Zustimmung der Berechtigten)
    • Vermessung und Bescheid des Vermessungsamts[2]

    Verfahren und Voraussetzungen

    Ein Grundstückszusammenlegung erfordert mehrere Schritte:

    1. Antrag: Antrag der Eigentümerin bzw. des Eigentümers beim Vermessungsamt
    2. Vermessung: Neuvermessung durch eine Vermessungsingenieurin bzw. einen Vermessungsingenieur
    3. Bescheid: Genehmigung durch das Vermessungsamt
    4. Grundbuchänderung: Durchführung im Grundbuch durch das Bezirksgericht

    Voraussetzungen:

    • Alle betroffenen Grundstücke müssen in derselben Katastralgemeinde liegen
    • Dieselbe Eigentümerin bzw. derselbe Eigentümer
    • Keine widersprechenden Belastungen im C-Blatt

    Die Zusammenlegung ist insbesondere bei Bauprojekten relevant, wenn mehrere angrenzende Grundstücke zu einem Baugrundstück vereinigt werden sollen.[1]

    Einzelnachweise

    1. GBG § 5: Vereinigung von Grundstücken (RIS)
    2. Vermessungsgesetz (VermG), §§ 37–42 (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Liegenschaftsrecht | Vermessungswesen

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