Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Verwertung einer Liegenschaft auf Antrag eines Gläubigers, um dessen Forderung zu befriedigen.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Die Zwangsversteigerung ist ein Exekutionsmittel, bei dem eine Liegenschaft auf Antrag eines Gläubigers gerichtlich versteigert wird.[1] Sie ist im Exekutionsrecht (EO) geregelt und wird vom zuständigen Bezirksgericht durchgeführt.
Ablauf des Verfahrens
Das Verfahren umfasst folgende Schritte:[2]
- Antrag des betreibenden Gläubigers beim Bezirksgericht
- Bewilligung der Zwangsversteigerung und Anmerkung im Grundbuch
- Schätzung der Liegenschaft durch einen gerichtlichen Sachverständigen
- Versteigerungstermin mit öffentlicher Bekanntmachung
- Zuschlag an den Meistbietenden (Mindestgebot: geringstes Gebot)
- Verteilung des Erlöses an die Gläubiger nach Rangordnung
Käufer können bei Zwangsversteigerungen Immobilien unter dem Verkehrswert erwerben, tragen aber auch erhöhte Risiken (kein Gewährleistungsanspruch).
Ablauf der Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft läuft in mehreren Phasen ab:
- Bewilligung: Das Bezirksgericht bewilligt den Antrag der Gläubigerin bzw. des Gläubigers
- Schätzung: Ein Sachverständiger erstellt ein Verkehrswertgutachten
- Versteigerungsedikt: Öffentliche Bekanntmachung mit Mindestgebot (üblicherweise 50 % des Schätzwerts im 1. Termin)
- Versteigerungstermin: Bietverfahren am Bezirksgericht (auch elektronisch möglich)
- Zuschlag: Erteilung des Zuschlags an den Meistbietenden
- Verteilungsverfahren: Aufteilung des Erlöses auf die Gläubigerinnen und Gläubiger nach Rang
Käuferinnen und Käufer bei Zwangsversteigerungen sollten eine sorgfältige Due Diligence durchführen, da kein Gewährleistungsanspruch besteht.[1]
Einzelnachweise
- §§ 133 ff Exekutionsordnung (EO) – Zwangsversteigerung von Liegenschaften (RIS)
- Holzhammer, Österreichisches Zwangsvollstreckungsrecht, 5. Auflage, Springer Verlag (Springer Verlag)
