Geschäftsraummiete
Die Geschäftsraummiete bezeichnet die Vermietung von Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken in Österreich. Je nach Gebäudealter und Art des Objekts kann das Mietrechtsgesetz (MRG) voll, teilweise oder gar nicht zur Anwendung kommen.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Abgrenzung
Unter Geschäftsraummiete versteht man die Vermietung von Räumlichkeiten, die nicht zu Wohnzwecken, sondern zur Ausübung einer geschäftlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit genutzt werden. Die Abgrenzung zur Wohnraummiete ist entscheidend für die Frage, welche gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten.[1]
Typische Geschäftsräume sind:
- Büros und Kanzleien
- Geschäftslokale und Läden
- Ordinationen und Praxen
- Lager- und Produktionsflächen
- Gastronomiebetriebe
Anwendbarkeit des MRG
Das Mietrechtsgesetz (MRG) unterscheidet bei Geschäftsräumen drei Anwendungsbereiche:
Vollanwendung (§ 1 Abs. 1 MRG):
Geschäftsräume in Altbauten (vor 1945/1953 errichtet) unterliegen dem vollen Mieterschutz, einschließlich Mietzinsbeschränkungen und Kündigungsschutz.[2]
Teilanwendung (§ 1 Abs. 4 MRG):
Geschäftsräume in Neubauten oder Ein-/Zweifamilienhäusern unterliegen nur den Bestimmungen über Kündigungsschutz, Kaution und Erhaltungspflicht.
Vollausnahme:
Bei bestimmten Objekten (z. B. Flughafenlokale, Messestandflächen) gilt nur das ABGB.
Besonderheiten der Geschäftsraummiete
Gegenüber der Wohnraummiete bestehen wesentliche Unterschiede:
- Mietzins: Bei Teilanwendung des MRG ist der Mietzins frei vereinbar
- Befristung: Geschäftsraummietverträge können auch kürzer als 3 Jahre befristet werden
- Investitionsersatz: § 10 MRG gewährt dem Geschäftsraummieter bei Beendigung einen Anspruch auf Ersatz nützlicher Investitionen
- Unternehmensveräußerung: § 12a MRG regelt die Mietzinsanhebung bei Unternehmensübertragung
- USt-Pflicht: Geschäftsraummiete ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (20 %)[3]
Einzelnachweise
- Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht, 24. Auflage, Manz Verlag 2023 (Manz Verlag)
- § 1 Mietrechtsgesetz (MRG), Anwendungsbereich (RIS)
- WKO, Merkblatt Geschäftsraummiete 2024 (Wirtschaftskammer Österreich)
