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    Immobilienmakler

    Ein Immobilienmakler ist eine gewerblich tätige Person, die als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern bzw. Mietern und Vermietern von Immobilien auftritt.

    Definition

    Der Immobilienmakler vermittelt gewerbsmäßig den Abschluss von Rechtsgeschäften über Immobilien, insbesondere Kauf-, Miet- und Pachtverträge.[1] In Österreich unterliegt die Tätigkeit der Gewerbeordnung (GewO) und dem Maklergesetz (MaklerG). Der Makler muss eine Gewerbeberechtigung als Immobilientreuhänder besitzen.

    Pflichten des Maklers

    Der Immobilienmakler hat folgende gesetzliche Pflichten:[2]

    • Aufklärungspflicht über alle wesentlichen Umstände
    • Sorgfaltspflicht gegenüber beiden Vertragsparteien
    • Informationspflicht über die Höhe der Provision
    • Dokumentationspflicht über das Zustandekommen des Geschäfts
    • Vermeidung von Interessenkollisionen bei Doppelmakler-Tätigkeit

    Berufsrecht und Standesregeln

    Immobilienmakler in Österreich unterliegen den Standesregeln des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO.[3] Die Immobilienmaklerverordnung (IMV) regelt Informationspflichten, insbesondere die Pflicht zur Angabe des Provision-Prozentsatzes in Inseraten. Seit dem Erstauftraggeberprinzip (2023) zahlt im Wohnungsmietbereich grundsätzlich der Auftraggeber des Maklers die Provision.

    Einzelnachweise

    1. Maklergesetz (MaklerG), BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. I Nr. 58/2018 (RIS)
    2. §§ 3–9 MaklerG – Pflichten des Maklers (RIS)
    3. Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Standesregeln 2023 (WKO)

    Siehe auch

    Kategorien: Maklerrecht | Immobilienpraxis

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