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    Nutzwertfestsetzung

    Die Nutzwertfestsetzung ist die Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum in Österreich. Sie teilt eine Liegenschaft in Nutzwertanteile auf und bestimmt so die Stimmrechte und Kostentragung der einzelnen Eigentümer.

    Definition

    Die Nutzwertfestsetzung ist ein im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) geregeltes Verfahren, bei dem die Nutzflächen aller Wohnungseigentumsobjekte einer Liegenschaft ermittelt und ins Verhältnis zueinander gesetzt werden. Das Ergebnis ist der Nutzwert jeder Einheit, der die Grundlage für Stimmrechte, Betriebskostenverteilung und Rücklagenaufteilung bildet.[1]

    Verfahren

    Die Nutzwertfestsetzung erfolgt durch:

    1. Einen gerichtlich beeideten Sachverständigen (Gutachten = Nutzwertgutachten)
    2. Das zuständige Bezirksgericht auf Antrag eines Miteigentümers

    Bei der Berechnung werden berücksichtigt:

    • Die Nutzfläche jeder Einheit in Quadratmetern
    • Zu- und Abschläge (z. B. Lage, Stockwerk, Balkon, Garten, Terrasse)
    • Zubehörobjekte (Kellerabteil, Garagenplatz)[2]

    Bedeutung und Neuparifizierung

    Die Nutzwertfestsetzung (auch Parifizierung genannt) ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum. Bei wesentlichen Änderungen (z. B. Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen) muss eine Neuparifizierung durchgeführt werden.[3]

    Streitigkeiten über die Nutzwertfestsetzung werden im Außerstreitverfahren vor dem Bezirksgericht ausgetragen.

    Einzelnachweise

    1. Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG), §§ 3-9 (RIS)
    2. Stabentheiner, Das Wohnungseigentumsgesetz 2002, Manz Verlag, 4. Auflage 2023 (Manz Verlag)
    3. OGH 5 Ob 123/22v zur Zulässigkeit der Neuparifizierung (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Wohnungseigentumsrecht | Liegenschaftsrecht | Bewertung

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