Nutzwertfestsetzung
Die Nutzwertfestsetzung ist die Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum in Österreich. Sie teilt eine Liegenschaft in Nutzwertanteile auf und bestimmt so die Stimmrechte und Kostentragung der einzelnen Eigentümer.
Definition
Die Nutzwertfestsetzung ist ein im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) geregeltes Verfahren, bei dem die Nutzflächen aller Wohnungseigentumsobjekte einer Liegenschaft ermittelt und ins Verhältnis zueinander gesetzt werden. Das Ergebnis ist der Nutzwert jeder Einheit, der die Grundlage für Stimmrechte, Betriebskostenverteilung und Rücklagenaufteilung bildet.[1]
Verfahren
Die Nutzwertfestsetzung erfolgt durch:
- Einen gerichtlich beeideten Sachverständigen (Gutachten = Nutzwertgutachten)
- Das zuständige Bezirksgericht auf Antrag eines Miteigentümers
Bei der Berechnung werden berücksichtigt:
- Die Nutzfläche jeder Einheit in Quadratmetern
- Zu- und Abschläge (z. B. Lage, Stockwerk, Balkon, Garten, Terrasse)
- Zubehörobjekte (Kellerabteil, Garagenplatz)[2]
Bedeutung und Neuparifizierung
Die Nutzwertfestsetzung (auch Parifizierung genannt) ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum. Bei wesentlichen Änderungen (z. B. Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen) muss eine Neuparifizierung durchgeführt werden.[3]
Streitigkeiten über die Nutzwertfestsetzung werden im Außerstreitverfahren vor dem Bezirksgericht ausgetragen.
