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    Effektivzinssatz

    Der Effektivzinssatz gibt die tatsächlichen jährlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent an und ermöglicht den Vergleich verschiedener Finanzierungsangebote.

    Definition

    Der effektive Jahreszinssatz umfasst neben dem Nominalzinssatz auch sämtliche Nebenkosten des Kredits, wie Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren und Schätzkosten. Er ist im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) definiert und muss im Kreditvertrag ausgewiesen werden.[1]

    Berechnung und Bestandteile

    In den Effektivzinssatz fließen ein:

    • Nominalzinssatz
    • Bearbeitungsgebühren
    • Kontoführungsentgelt
    • Schätzkosten der Liegenschaft
    • Vermittlungsprovisionen

    Nicht enthalten sind:

    Bestandteile und Vergleich

    Der Effektivzinssatz umfasst alle Kosten eines Kredits und ermöglicht den objektiven Vergleich verschiedener Angebote:

    Im Effektivzinssatz enthaltene Kosten:

    • Nominalzinssatz (variabler oder fixer Zinssatz)
    • Bearbeitungsgebühren der Bank
    • Kontoführungsgebühren
    • Kosten für obligatorische Versicherungen (z. B. Kreditrestschuldversicherung)

    Nicht enthalten:

    Gemäß dem Verbraucherkreditgesetz (VKrG) muss der Effektivzinssatz bei jedem Kreditangebot angegeben werden. Er ist das wichtigste Vergleichskriterium.[1]

    Einzelnachweise

    1. Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG), BGBl. I Nr. 135/2015, § 12 (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Finanzierung

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