Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002)
Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) regelt in Österreich die Begründung, den Inhalt und das Erlöschen von Wohnungseigentum sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Rechtsgrundlage
Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002), BGBl. I Nr. 70/2002, ist das zentrale österreichische Bundesgesetz zur Regelung des Wohnungseigentums. Es löste das WEG 1975 ab und wurde seither mehrfach novelliert, zuletzt durch die WEG-Novelle 2022.[1] Das WEG 2002 regelt insbesondere:
- Die Begründung von Wohnungseigentum
- Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Die Verwaltung der Liegenschaft
- Die Eigentümerversammlung und Beschlussfassung
- Die Änderung und Aufhebung von Wohnungseigentum
Begründung von Wohnungseigentum
Wohnungseigentum wird durch einen Wohnungseigentumsvertrag begründet, der zwischen allen Miteigentümern der Liegenschaft abgeschlossen wird. Voraussetzung ist ein Nutzwertgutachten, das die Nutzwerte der einzelnen Objekte festlegt.[2] Die Eintragung im Grundbuch ist konstitutiv – erst mit der Grundbucheintragung entsteht das Wohnungseigentum.
Seit der WEG-Novelle 2022 können auch Pkw-Stellplätze im Freien als eigene Wohnungseigentumsobjekte begründet werden.
Verwaltung und Beschlussfassung
Die Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage erfolgt durch einen Verwalter, der von der Mehrheit der Eigentümer bestellt wird. Der Verwalter ist zur ordentlichen Verwaltung verpflichtet und muss jährlich eine Abrechnung legen.[3]
Beschlüsse werden in der Eigentümerversammlung oder im Umlaufweg gefasst. Für ordentliche Verwaltungsmaßnahmen genügt die einfache Mehrheit nach Miteigentumsanteilen, für außerordentliche Maßnahmen (z. B. größere Umbauten) ist Einstimmigkeit oder eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.
Rücklage
Gemäß § 31 WEG 2002 sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, eine angemessene Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen zu bilden. Die Mindesthöhe wurde mit der WEG-Novelle 2022 auf 90 Cent pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat festgelegt.[2] Die Rücklage dient der Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten am Gebäude.
