Eigentumsübergang
Der Eigentumsübergang bei Liegenschaften erfolgt in Österreich durch die Eintragung im Grundbuch (Intabulation) auf Grundlage eines gültigen Rechtstitels wie eines Kaufvertrags.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Der Eigentumsübergang an Liegenschaften vollzieht sich in Österreich nach dem sogenannten Titel-Modus-Prinzip. Der Titel ist der Rechtsgrund (z.B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschaft), der Modus ist die Grundbucheintragung (Intabulation).[1] Erst mit der Eintragung im Grundbuch geht das Eigentum auf den Erwerber über.
Ablauf
Der typische Ablauf eines Eigentumsübergangs:
- Abschluss des Kaufvertrags
- Beglaubigung der Unterschriften durch einen Notar
- Bezahlung der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebuehr
- Gegebenenfalls Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde
- Antrag auf Grundbucheintragung beim Bezirksgericht
- Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch[2]
Der gesamte Vorgang wird üblicherweise von einem Treuhänder im Rahmen einer Treuhandschaft abgewickelt.
Zeitpunkt und Wirkung
Der Eigentumsübergang an einer Liegenschaft erfolgt in Österreich nicht bereits mit Abschluss des Kaufvertrags, sondern erst mit der Eintragung im Grundbuch (Intabulationsprinzip, § 431 ABGB):
- Titelgeschäft: Der Kaufvertrag als Rechtsgrund (Titel) für den Erwerb
- Modus: Die Eintragung im Grundbuch als Erwerbsakt
- Übergabe: Die tatsächliche Übergabe der Liegenschaft (Schlüsselübergabe) ist für den Eigentumsübergang nicht entscheidend
Zwischen Kaufvertragsabschluss und Verbücherung schützt die treuhändige Abwicklung die Käuferin bzw. den Käufer vor dem Risiko einer Doppelveräußerung.[1]
Einzelnachweise
- ABGB § 431: Eigentumserwerb an Liegenschaften (RIS)
- Koziol/Welser, Bürgerliches Recht, Band I, 14. Auflage, Manz Verlag 2022 (Manz Verlag)
