Pfandrecht
Das Pfandrecht an Liegenschaften (Hypothek) ist ein dingliches Sicherungsrecht, das dem Gläubiger die Befriedigung seiner Forderung aus dem Erlös der belasteten Liegenschaft sichert.
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Definition
Das Pfandrecht an Liegenschaften (auch Hypothek genannt) ist ein beschränktes dingliches Recht gemäß §§ 447 ff ABGB, das dem Gläubiger das Recht gibt, sich aus dem Erlös der belasteten Liegenschaft zu befriedigen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt.[1] Es entsteht durch Eintragung im Lastenblatt des Grundbuchs.
Arten des Pfandrechts
Im österreichischen Liegenschaftsrecht unterscheidet man:
- Vertragspfandrecht: Entsteht durch Vereinbarung und Grundbucheintragung. Häufigster Fall bei Immobilienkrediten.
- Zwangspfandrecht: Wird aufgrund eines Gerichtsurteils eingetragen (Exekution).
- Gesetzliches Pfandrecht: Entsteht kraft Gesetzes, z.B. das Pfandrecht der Eigentümergemeinschaft für rückständige Betriebskosten.
- Höchstbetragshypothek: Sichert wechselnde Forderungen bis zu einem Höchstbetrag ab.[2]
Kosten
Die Eintragungsgebuehr für ein Pfandrecht beträgt 1,2 % des Pfandbetrags. Hinzu kommen die Kosten für die Pfandbestellungsurkunde und deren notarielle Beglaubigung.[3]
