Die freie Immobilien-Enzyklopädie für Österreich

    Pfandrecht

    Das Pfandrecht an Liegenschaften (Hypothek) ist ein dingliches Sicherungsrecht, das dem Gläubiger die Befriedigung seiner Forderung aus dem Erlös der belasteten Liegenschaft sichert.

    Definition

    Das Pfandrecht an Liegenschaften (auch Hypothek genannt) ist ein beschränktes dingliches Recht gemäß §§ 447 ff ABGB, das dem Gläubiger das Recht gibt, sich aus dem Erlös der belasteten Liegenschaft zu befriedigen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt.[1] Es entsteht durch Eintragung im Lastenblatt des Grundbuchs.

    Arten des Pfandrechts

    Im österreichischen Liegenschaftsrecht unterscheidet man:

    • Vertragspfandrecht: Entsteht durch Vereinbarung und Grundbucheintragung. Häufigster Fall bei Immobilienkrediten.
    • Zwangspfandrecht: Wird aufgrund eines Gerichtsurteils eingetragen (Exekution).
    • Gesetzliches Pfandrecht: Entsteht kraft Gesetzes, z.B. das Pfandrecht der Eigentümergemeinschaft für rückständige Betriebskosten.
    • Höchstbetragshypothek: Sichert wechselnde Forderungen bis zu einem Höchstbetrag ab.[2]

    Kosten

    Die Eintragungsgebuehr für ein Pfandrecht beträgt 1,2 % des Pfandbetrags. Hinzu kommen die Kosten für die Pfandbestellungsurkunde und deren notarielle Beglaubigung.[3]

    Einzelnachweise

    1. ABGB §§ 447 ff: Pfandrecht (RIS)
    2. Koziol/Welser, Bürgerliches Recht, Band I, 14. Auflage, Manz Verlag 2022 (Manz Verlag)
    3. Gerichtsgebührengesetz (GGG), Tarifpost 9 lit b (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Sachenrecht | Grundbuchrecht | Finanzierung

    Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzung zu analysieren (Google Analytics). Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.