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    Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (MieSlG)

    Das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MieSlG) wurde 2024 beschlossen, um Mieter in Österreich vor übermäßigen Mietzinserhöhungen infolge der hohen Inflation zu schützen.

    Definition und Hintergrund

    Das Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MieSlG), beschlossen im Jahr 2024, ist eine Reaktion des österreichischen Gesetzgebers auf die außergewöhnlich hohe Inflation der Jahre 2022 und 2023. Es soll verhindern, dass die hohen Inflationsraten vollständig auf die Mieten durchschlagen und Mieter übermäßig belastet werden.[1]

    Das Gesetz betrifft insbesondere Richtwertmieten, Kategoriemieten und Mieten in Gemeindebauten sowie Genossenschaftswohnungen.

    Wesentliche Maßnahmen

    Das MieSlG sieht folgende Maßnahmen vor:

    Deckelung der Richtwertanpassung:

    Die Richtwerte werden für den Zeitraum 2024–2025 nur begrenzt angehoben. Statt der vollen VPI-Anpassung wurde ein gedeckelter Prozentsatz festgelegt.[2]

    Verschiebung der Valorisierung:

    Die reguläre Anpassung der Richtwerte, die normalerweise alle zwei Jahre erfolgt, wurde zeitlich verschoben.

    Kategoriebeträge:

    Auch die Anpassung der Kategoriebeträge wurde gedeckelt.

    Gemeinnützige Wohnungen:

    Für Mieten im Bereich des WGG gelten ebenfalls reduzierte Anpassungssätze.

    Auswirkungen und Kritik

    Das MieSlG wurde von Mietervertretern grundsätzlich begrüßt, allerdings als nicht weitreichend genug kritisiert. Die Mietervereinigung und die Arbeiterkammer forderten eine umfassendere Mietpreisbremse.[3]

    Vermietervertreter wie die WKO und der ÖHGB kritisierten das Gesetz als Eingriff in die Eigentumsfreiheit und warnten vor negativen Auswirkungen auf Investitionen in den Wohnungsbestand.

    Das Gesetz ist zeitlich befristet und soll nach Normalisierung der Inflationsrate auslaufen. Eine dauerhafte Lösung zur Mietpreisregulierung wird politisch weiterhin diskutiert.

    Einzelnachweise

    1. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz (MieSlG), BGBl. I Nr. 13/2024 (RIS)
    2. Parlamentskorrespondenz Nr. 123/2024 – Nationalratsbeschluss zum MieSlG (Parlament Österreich)
    3. AK Wien, Stellungnahme zum Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz 2024 (Arbeiterkammer)

    Siehe auch

    Kategorien: Mietrecht | Gesetzgebung | Mieterschutz

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