Raumordnung
Die Raumordnung ist die planmäßige Gestaltung und Ordnung des Raums durch überörtliche und örtliche Planungsinstrumente der Bundesländer und Gemeinden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der bauplanung und des verwaltungsrechts in Österreich.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Rechtsgrundlagen
Raumordnung bezeichnet die vorausschauende, gesamthafte Planung und Ordnung des Raums zur Sicherung nachhaltiger Entwicklung und Nutzung. Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, die Siedlungsentwicklung zu steuern und die Infrastruktur bedarfsgerecht zu gestalten, um die Lebensqualität der Bevölkerung zu gewährleisten. In Österreich ist die Raumordnung gemäß Artikel 15 B-VG Ländersache [1]. Das bedeutet, jedes Bundesland erlässt eigene Raumordnungsgesetze, die spezifische Regelungen für die jeweiligen regionalen Gegebenheiten treffen. Diese Landesgesetze bilden die rechtliche Basis für alle raumrelevanten Planungen auf Landes- und Gemeindeebene. Ausnahmen bilden Bundeskompetenzen wie das Eisenbahnwesen, Bundesstraßen oder das Forstwesen, die der Bund selbst regelt.
Planungsebenen und Instrumente
Die Raumordnung gliedert sich prinzipiell in drei Planungsebenen, die sich gegenseitig ergänzen und aufeinander aufbauen:
### Überörtliche Raumordnung (Land)
Auf Landesebene werden die Grundzüge der Raumentwicklung festgelegt. Instrumente hierfür sind:
- Landesraumordnungsprogramme: Diese legen landesweite Ziele und Grundsätze für die Entwicklung des Raumes fest, beispielsweise concerning die Siedlungsstruktur, die regionale Wirtschaftsentwicklung oder den Schutz von Naturräumen.
- Regionale Raumordnungsprogramme: Sie konkretisieren die landesweiten Vorgaben für einzelne Regionen und berücksichtigen deren spezifische Merkmale und Bedürfnisse.
- Sachprogramme: Spezielle Programme, die sich auf bestimmte raumrelevante Themen konzentrieren, wie etwa Tourismusentwicklung oder Energieversorgung.
### Örtliche Raumordnung (Gemeinde)
Die konkrete Umsetzung der Raumordnungsziele erfolgt auf Gemeindeebene. Hier kommen folgende Instrumente zum Einsatz:
- Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK): Das ÖEK stellt eine strategische Planung für die gesamte Gemeinde dar und legt die angestrebte Entwicklung von Siedlungs-, Frei- und Grünräumen fest.
- Flächenwidmungsplan (FWP): Der FWP ist ein verbindlicher Plan, der die Art und das Ausmaß der Nutzung von Grundflächen rechtlich festlegt (z.B. Bauland, Grünland, Verkehrsflächen). Er ist ein zentrales Instrument der gemeindlichen Raumordnung und hat direkte Auswirkungen auf die Bebaubarkeit von Grundstücken.
- Bebauungsplan: Dieser Plan konkretisiert die Festlegungen des Flächenwidmungsplans und enthält detaillierte Vorschriften für die Bebauung einzelner Grundstücke, wie beispielsweise die Gebäudehöhe, die Bauweise oder die Lage von Baugrenzen. [3]
### Österreichisches Raumentwicklungskonzept (ÖREK)
Das Österreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK), koordiniert von der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK), bildet den Rahmen auf Bundesebene. Es hat jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter, sondern dient als Orientierungshilfe und zur Abstimmung der Raumplanung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. [2] Das ÖREK fördert die ressortübergreifende Zusammenarbeit und soll eine kohärente Raumentwicklung in ganz Österreich unterstützen.
Ziele und Bedeutung der Raumordnung
Die Raumordnung verfolgt eine Vielzahl von Zielen, die auf eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung des Raumes abzielen. Dazu gehören:
- Sicherung der Lebensqualität: Durch die Bereitstellung ausreichender und geeigneter Wohn-, Arbeits-, Erholungs- und Versorgungsflächen.
- Schutz der Umwelt: Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, Reduktion von Flächenverbrauch und Förderung einer umweltschonenden Nutzung.
- Wirtschaftliche Entwicklung: Schaffung von Voraussetzungen für eine standortgerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft.
- Gerechte Verteilung von Infrastruktur: Planung von Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsnetzen sowie sozialen Einrichtungen.
- Vermeidung von Nutzungskonflikten: Durch die Abgrenzung verschiedener Nutzungsarten und die Festlegung von Entwicklungsachsen.
Eine gut funktionierende Raumordnung ist von entscheidender Bedeutung für die Immobilienwirtschaft in Österreich. Sie schafft Planungssicherheit für Investoren und Bauherren, da die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauprojekte klar definiert sind. Gleichzeitig leistet sie einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Werterhaltung von Immobilien, indem sie eine geordnete und nachhaltige Siedlungsentwicklung gewährleistet. Fehlentwicklungen, wie zersiedelte Landschaften oder ungenutzte Industriebrachen, sollen durch vorausschauende Planung vermieden werden. Sie beeinflusst direkt die immobilienbewertung und die Attraktivität von Standorten.
Herausforderungen und Aktuelle Entwicklungen in Österreich
Die Raumordnung in Österreich steht vor verschiedenen Herausforderungen, die sich aus gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Veränderungen ergeben:
- Flächenverbrauch: Österreich verzeichnet weiterhin einen hohen Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Infrastrukturprojekte, was zu einem Verlust an Natur- und Agrarflächen führt. Die Raumordnung versucht, dieser Entwicklung durch kompaktere Siedlungsformen, Nachverdichtung und die Revitalisierung von Baulücken entgegenzuwirken.
- Klimawandel: Die Auswirkungen des Klimawandels erfordern eine Anpassung der Raumplanung, beispielsweise durch die Berücksichtigung von Hochwasserschutzmaßnahmen, Hitzeinseln in Städten oder die Förderung erneuerbarer Energien. Konzepte wie die 'Schwammstadt' gewinnen an Bedeutung.
- Demographischer Wandel: Die Alterung der Gesellschaft und die Urbanisierung stellen neue Anforderungen an die Wohnraumversorgung, die soziale Infrastruktur und die Mobilität. Die Raumordnung muss flexible Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse entwickeln.
- Digitalisierung: Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten für die Datenerfassung und -analyse in der Raumplanung, aber auch Herausforderungen hinsichtlich der Integration neuer Technologien wie autonomes Fahren oder Smart Cities.
Aktuelle Entwicklungen zeigen einen Trend zu einer stärkeren Regionalisierung der Raumplanung und einer verstärkten Berücksichtigung von Klimaschutzzielen. Viele Bundesländer überarbeiten ihre Raumordnungsgesetze, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und die Nachhaltigkeitsziele zu stärken. Auch die Förderung von interkommunaler Zusammenarbeit und die Entwicklung von regionalen Strategien zur Siedlungsentwicklung gewinnen an Bedeutung, um Zersiedelung entgegenzuwirken und Ressourcen effizient zu nutzen. Die Abstimmung zwischen den verschiedenen Planungsebenen und Akteuren ist dabei ein kontinuierlicher Prozess, der auch durch Instrumente wie Raumordnungsverträge unterstützt wird.[4]
Einzelnachweise
- Art. 15 B-VG, Kompetenzverteilung Raumordnung (Bundes-Verfassungsgesetz)
- ÖROK, Österreichisches Raumentwicklungskonzept ÖREK 2030 – „Ein Land. Eine Zukunft.“ (Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK))
- Lang, Walter; Wimmer, Herbert: Österreichisches Baurecht. In: Die rechtliche Infrastruktur für Bauen und Planen in Österreich. Verlag Manz, Wien 2018. (Manz Verlag)
- Raumordnungsverträge – Was ist und was darf (nicht)? (Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH)
