Immobilienbesteuerung
Die Immobilienbesteuerung in Österreich umfasst verschiedene Steuern beim Kauf, Besitz und Verkauf von Immobilien, darunter Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Immobilienertragssteuer und Einkommensteuer auf Mieteinnahmen.
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Das österreichische Steuersystem sieht für Immobilien mehrere Steuerarten vor, die in verschiedenen Phasen des Immobilienlebenszyklus anfallen: beim Erwerb, während des Besitzes und bei der Veräußerung.[1]
Steuern beim Erwerb
Beim Kauf oder Erwerb einer Immobilie fallen an:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises (bei Erwerb im Familienkreis: 2 % vom Grundstückswert nach Pauschalwertmodell)
- Eintragungsgebuehr: 1,1 % für die Eintragung im Grundbuch
- Notar- und Vertragserrichtungskosten: ca. 1–3 % des Kaufpreises
- Maklerprovision: bis zu 3 % + USt (seit 2023 halbe Provision bei Mietwohnungen)[2]
Steuern im Besitz
Während des Besitzes einer Immobilie fallen an:
- Grundsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert, multipliziert mit der Steuermesszahl und dem gemeindespezifischen Hebesatz
- Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: Mieteinnahmen sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig (Steuersätze bis 55 %)
- Absetzung für Abnutzung (AfA): Das Gebäude kann steuerlich abgeschrieben werden (1,5 % p. a.)[3]
Steuern bei der Veräußerung
Beim Verkauf einer Immobilie fällt die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) an:
- Steuersatz: 30 % des Veräußerungsgewinns
- Altgrundstücke (Erwerb vor 1. April 2002): pauschaler Steuersatz von 4,2 % des Verkaufserlöses
- Hauptwohnsitzbefreiung: Keine ImmoESt bei Verkauf des Hauptwohnsitzes (Mindestnutzung 2 Jahre)
- Herstellerbefreiung: Keine ImmoESt für selbst errichtete Gebäude, die nicht vermietet waren[1]
