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    Immobilienbesteuerung

    Die Immobilienbesteuerung in Österreich umfasst verschiedene Steuern beim Kauf, Besitz und Verkauf von Immobilien, darunter Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Immobilienertragssteuer und Einkommensteuer auf Mieteinnahmen.

    Überblick

    Das österreichische Steuersystem sieht für Immobilien mehrere Steuerarten vor, die in verschiedenen Phasen des Immobilienlebenszyklus anfallen: beim Erwerb, während des Besitzes und bei der Veräußerung.[1]

    Steuern beim Erwerb

    Beim Kauf oder Erwerb einer Immobilie fallen an:

    Steuern im Besitz

    Während des Besitzes einer Immobilie fallen an:

    • Grundsteuer: Bemessungsgrundlage ist der Einheitswert, multipliziert mit der Steuermesszahl und dem gemeindespezifischen Hebesatz
    • Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: Mieteinnahmen sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig (Steuersätze bis 55 %)
    • Absetzung für Abnutzung (AfA): Das Gebäude kann steuerlich abgeschrieben werden (1,5 % p. a.)[3]

    Steuern bei der Veräußerung

    Beim Verkauf einer Immobilie fällt die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) an:

    • Steuersatz: 30 % des Veräußerungsgewinns
    • Altgrundstücke (Erwerb vor 1. April 2002): pauschaler Steuersatz von 4,2 % des Verkaufserlöses
    • Hauptwohnsitzbefreiung: Keine ImmoESt bei Verkauf des Hauptwohnsitzes (Mindestnutzung 2 Jahre)
    • Herstellerbefreiung: Keine ImmoESt für selbst errichtete Gebäude, die nicht vermietet waren[1]

    Einzelnachweise

    1. Einkommensteuergesetz (EStG) 1988, §§ 28-31 (RIS)
    2. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) 1987 idgF (RIS)
    3. BMF, Einkommensteuerrichtlinien 2000, Rz 6400 ff. (BMF)

    Siehe auch

    Kategorien: Steuerrecht | Immobilienrecht | Finanzierung

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