Reallast
Die Reallast ist ein im Grundbuch eingetragenes dingliches Recht, das den jeweiligen Eigentümer einer Liegenschaft zu wiederkehrenden Leistungen (Geld, Naturalien oder Dienstleistungen) an den Berechtigten verpflichtet.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Die Reallast ist ein beschränktes dingliches Recht, das im Lastenblatt (C-Blatt) des Grundbuchs eingetragen wird. Sie verpflichtet den jeweiligen Eigentümer der belasteten Liegenschaft zu wiederkehrenden positiven Leistungen – im Gegensatz zur Servitut, die nur ein Dulden oder Unterlassen verlangt.[1]
Arten und Beispiele
Typische Reallasten sind:
- Ausgedinge (Austrag): Verpflichtung zur Versorgung des früheren Eigentümers (häufig bei landwirtschaftlichen Übergaben)
- Leibrente: Wiederkehrende Geldzahlungen an den Berechtigten (Leibrente)
- Naturalleistungen: z. B. Lieferung von Holz, Getreide oder Wasser
- Instandhaltungspflichten: Pflege gemeinsamer Anlagen[2]
Die Reallast unterscheidet sich vom Pfandrecht dadurch, dass sie auf wiederkehrende Leistungen gerichtet ist, nicht auf eine einmalige Geldforderung.
Bedeutung für Immobilientransaktionen
Beim Kauf einer Liegenschaft ist die Prüfung bestehender Reallasten im Rahmen der Due-Diligence unerlässlich, da sie den neuen Eigentümer binden. Reallasten können den Verkehrswert einer Immobilie erheblich mindern.[3]
Die Löschung einer Reallast erfordert die Zustimmung des Berechtigten oder eine gerichtliche Entscheidung. Die Grundbucheintragung im C-Blatt gibt Aufschluss über bestehende Reallasten.
Einzelnachweise
- Koziol/Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts, Band II, 14. Auflage, Manz Verlag 2023 (Manz Verlag)
- Klang, Kommentar zum ABGB, 3. Auflage, zur Reallast (Verlag Österreich)
- OGH 5 Ob 78/18k zur Wirkung der Reallast gegenüber dem Erwerber (RIS)
