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    Baugenehmigung

    Die Baugenehmigung (auch Baubewilligung) ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung, Änderung oder zum Abbruch eines Bauwerks. Sie wird von der zuständigen Baubehörde auf Basis der jeweiligen Landesbauordnung (Bauordnung) erteilt.

    Definition und Rechtsgrundlagen

    Die Baugenehmigung (in Österreich offiziell meist Baubewilligung genannt) ist der Verwaltungsakt, mit dem die Baubehörde feststellt, dass ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und ausgeführt werden darf. Die Rechtsgrundlagen finden sich in den neun Landesbauordnungen (Bauordnung).[1]

    Das Baurecht ist in Österreich Landessache, weshalb die Verfahren in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet sind.

    Genehmigungsverfahren

    Das typische Verfahren umfasst:

    1. Einreichung: Bauplan, technische Beschreibung, statische Berechnung, Energieausweis
    2. Prüfung: Die Baubehörde prüft die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan, der Bauordnung und den OIB-Richtlinien
    3. Bauverhandlung: Bei bewilligungspflichtigen Vorhaben findet eine mündliche Verhandlung mit Nachbarbeteiligung statt
    4. Bescheid: Erteilung oder Versagung der Baubewilligung
    5. Baukonsens: Die rechtskräftige Baubewilligung berechtigt zum Baubeginn[2]

    Pflichten des Bauherrn

    Mit der Baugenehmigung verbunden sind Auflagen und Pflichten:

    Einzelnachweise

    1. Wiener Bauordnung (BO für Wien), LGBl. Nr. 11/1930 idgF (RIS)
    2. Hauer/Pallitsch, Österreichisches Baurecht, 9. Auflage, Linde Verlag 2023 (Linde Verlag)
    3. OIB-Richtlinien, Ausgabe 2023 (OIB)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Verwaltungsrecht | Bautechnik

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