Baugenehmigung
Die Baugenehmigung (auch Baubewilligung) ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung, Änderung oder zum Abbruch eines Bauwerks. Sie wird von der zuständigen Baubehörde auf Basis der jeweiligen Landesbauordnung (Bauordnung) erteilt.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Rechtsgrundlagen
Die Baugenehmigung (in Österreich offiziell meist Baubewilligung genannt) ist der Verwaltungsakt, mit dem die Baubehörde feststellt, dass ein Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und ausgeführt werden darf. Die Rechtsgrundlagen finden sich in den neun Landesbauordnungen (Bauordnung).[1]
Das Baurecht ist in Österreich Landessache, weshalb die Verfahren in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet sind.
Genehmigungsverfahren
Das typische Verfahren umfasst:
- Einreichung: Bauplan, technische Beschreibung, statische Berechnung, Energieausweis
- Prüfung: Die Baubehörde prüft die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan, der Bauordnung und den OIB-Richtlinien
- Bauverhandlung: Bei bewilligungspflichtigen Vorhaben findet eine mündliche Verhandlung mit Nachbarbeteiligung statt
- Bescheid: Erteilung oder Versagung der Baubewilligung
- Baukonsens: Die rechtskräftige Baubewilligung berechtigt zum Baubeginn[2]
Pflichten des Bauherrn
Mit der Baugenehmigung verbunden sind Auflagen und Pflichten:
- Einhaltung der genehmigten Pläne und Auflagen
- Bestellung eines Bauleiters
- Anzeige des Baubeginns bei der Behörde
- Fertigstellungsanzeige nach Abschluss der Bauarbeiten
- Einhaltung der Brandschutzvorschriften und Barrierefreiheitsanforderungen[3]
